Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Mietverhältnisse von Ferienwohnungen
Ankerplatz Touristik Dahme ( Stand 01.01.2026 )
§ 1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge über die zeitweise Überlassung von
Ferienobjekte im Verhältnis zwischen dem Mieter und Ankerplatz Touristik, Reinhold-Reshöft-Damm 40, 23747
Dahme als Agentur ( (im Folgenden Agentur bzw. Vermittler genannt) sowie dem Vermieter der Ferienwohnung.
Die Agentur ist vom jeweiligen Eigentümer bevollmächtigt, für seine Rechnung und in seinem Namen alle im
Zusammenhang mit der Abwicklung und dem Abschluss des Mietvertrages erforderlichen Erklärungen zu
empfangen und abzugeben. Weiterhin ist die Agentur berechtigt, alle Forderungen aus diesem Vertrag gegen den
Mieter geltend zu machen. Die Agentur ist nur als Vermittler tätig und nicht Reiseveranstalter im Sinne von § 651a
Abs. 1 BGB. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Vermieter.
§ 2. Vertragsschluss
Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Mieter und Vermieter zustande.
Mit telefonischer oder schriftlicher Reservierungsanmeldung oder Buchung über eine Onlineplattform, bietet der
Mieter dem jeweiligen Vermieter, den Abschluss eines Mietvertrages an. Durch eine schriftliche Bestätigung der
Reservierungsanmeldung, kommt die Buchung zustande und der Vertrag wird geschlossen.
§ 3. Mietgegenstand
(a) Das Mietverhältnis umfasst das in dem Mietvertrag beschriebene Objekt, mit in der jeweiligen Beschreibung
genannten Möblierung und Ausstattung. Wenn nicht anders angegeben, sind die Ferienwohnungen grundsätzlich
nicht mit Bettwäsche und Handtüchern ausgestattet. Die Agentur bietet jedoch auf Wunsch einen Wäscheservice
(Bettwäsche, Hand-, Dusch- und Geschirrtücher etc.) und zusätzliche Einrichtungsgegenstände (z.B. Kinderbetten
und –stühle) an.
(b) Die Vermietung erfolgt ausschließlich zur vorübergehenden Nutzung als Ferienwohnung durch den Mieter und
der in der Bestätigung genannten Personenzahl. Das Mietobjekt darf durch den Mieter nicht an andere Personen
überlassen werden.
(c) Der Mietvertrag berechtigt ausschließlich zur Nutzung der jeweiligen Räumlichkeiten und des zugehörigen
Gartenanteils. Sofern in Anlagen zusätzlich die Nutzung von gemeinschaftlichen Saunen, Fitnessräumen,
Waschräumen oder Ähnlichem ermöglicht wird, können daraus keine Rechte gegen die Agentur hergeleitet
werden. Dies betrifft insbesondere das Recht zur Stornierung, zur Minderung der Miete oder des
Schadensersatzes sollten diese Angebote nicht verfügbar sein.
(d) Das Mitbringen von Haustieren ist nur in Objekten erlaubt, wenn dies ausdrücklich in der Objektbeschreibung
erwähnt ist. Haustiere dürfen zu keiner Zeit allein in der Ferienwohnung gelassen werden Es ist zwingend darauf
zu achten, dass das/die Haustier/e nicht die die Sitz- u. Schlafmöbel benutzt/en.
(e) In Mietobjekten, in denen keine Haustiere erlaubt sind, können wir nicht garantieren, dass sich dort nicht zu
einem früheren Zeitpunkt ohne unsere Kenntnis Haustiere aufgehalten haben. Aus einem solchen Sachverhalt
ergibt sich kein Regressanspruch oder die Möglichkeit einer kostenfreien Stornierung.
(f) Unsere Objekte sind grundsätzlich Nichtraucherunterkünfte. Somit ist das Rauchen im Mietobjekt untersagt. Es
sei denn, es ist ausdrücklich in der jeweiligen Beschreibung als Objekt für Raucher angeboten. Sollte dennoch im
Objekt geraucht werden, ist auf jeden Fall eine Gebühr von 150,- Euro für den erhöhten Reinigungsaufwand fällig.
Weiterhin behält sich die Agentur bzw. der Vermieter vor, weitere Aufwände und eventuell entstehende
Mietausfälle dem Mieter zu berechnen.
(g) Der Mieter hat das Mietobjekt und die darin vorhandenen Einrichtungsgegenstände schonend und pfleglich zu
behandeln. Etwaige Beschädigungen – auch solche, die er selbst nicht zu vertreten hat – oder sonstige Mängel
des Mietobjektes und des Inventars hat der Mieter der Agentur unverzüglich mitzuteilen
(h) Zu jedem Objekt gehört ein Parkplatz als freiwillige Leistung. Ein Verwahrungsvertrag kommt hierdurch nicht
zustande.
(i) Die Nutzung von Haushaltssteckdosen der gebuchten Unterkunft zur Ladung von Fahrzeugen ist dem Mieter
ausdrücklich untersagt.
(j) Fahrräder, E-Bikes etc. sind bei Unterstellung in Fahrradräumen nicht gegen Diebstahl oder Vandalismus
versichert. Eine Absicherung obliegt dem Halter selbst (z.B. über eine Versicherung).
(k) Für eventuelle Beschädigungen der Mieträume oder am Mietobjekt sowie der zu den Mieträumen oder dem
Mietobjekt gehörenden Anlagen, Einrichtungen und Ausstattungen ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit sie von ihm
oder Personen zu vertreten sind, die auf Veranlassung des Mieters die Mietsache betreten.
§ 4. Mietzeit / An- und Abreise
(a) Das Mietobjekt wird ausschließlich für den aus der Buchung bzw. Buchungsbestätigung vereinbarten Zeitraum
vermietet.
(b) Das Mietobjekt steht dem Mieter am vereinbarten Anreisetag ab 16.00 Uhr durch Schlüsselübergabe durch
den Agentur an den Mieter zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe kann persönlich in der Agentur oder einem
Schlüsselsafe erfolgen, zu dem der Mieter von der Agentur einen Code erhält.
In Ausnahmefällen kann die Schlüsselübergabe auch erst nach 16.00 Uhr erfolgen. Wir bitten in diesem Fall um ihr
Verständnis.
(c) Für die Agentur besteht aufgrund der Satzungen der Gemeinden die Verpflichtung, die Kurtaxe / Kurabgabe
von dem Mieter bei dessen Anreise einzuziehen. Die Kurkarten werden nach Zahlung der Kurtaxe bei Anreise
übergeben. Sollte der Mieter die Kurtaxe bereits durch einen Online-Zugang beglichen haben, hat die Agentur das
Recht, den entsprechenden Nachweis zu verlangen.
(d) Das Mietobjekt muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr zur Verfügung stehen. Bei Abreise ist die
Mietsache ordnungsgemäß und besenrein an die Agentur zu übergeben. Für die Übergabe sind die Mülleimer und
Papierkörbe zu leeren, das Kleininventar sowie Geschirr zu reinigen und in die dafür vorgesehenen Schränke zu
verräumen. Bei Nutzung eines Grills hat der Mieter diesen in einem gesäuberten Zustand zu übergeben.
Mehraufwände wie z.B. durch starke Verschmutzung, die durch Nichteinhaltung der vorgenannten Verpflichtungen
entstehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
(e) Die im Mietvertrag vereinbarte Mietzeit ist bindend. Eine verspätete Anreise oder eine verfrühte Abreise wird
nicht erstattet bzw. vergütet. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das
Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
§ 5. Gesamtpreis / Gebühren / Fälligkeit
(a) Der Mieter schuldet dem Vermieter den in der Buchungsbestätigung vereinbarten Gesamtpreis. Im
Gesamtpreis enthaltenen Positionen der Endreinigung sowie der Servicepauschale sind obligatorisch.
(b) Der sich danach für den gebuchten Zeitraum aus der Buchungsbestätigung ergebende Gesamtpreis ist inkl.
Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe wie folgt zur Zahlung fällig:
• 25 % des Gesamtpreises sind innerhalb von 8 Tagen ab Versendungsdatum der Buchungsbestätigung
zur Zahlung fällig. Die Zahlung der restlichen 75 % des Gesamtpreises ist spätestens 30 Tage vor
vereinbartem Anreisedatum zur Zahlung fällig.
• Sofern zwischen Buchungsbestätigung und dem Anreisedatum weniger als 14 Tage liegen, ist der
Gesamtpreis sofort mit Versendung der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig. Die Buchung wird in
diesem Fall erst mit Zahlungseingang rechtskräftig.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung sondern auf den Eingang des Geldes an.
(c) Der Mieter hat die von der jeweiligen Gemeinde erhobene Kurtaxe an die Agentur zu zahlen, die diese an die
jeweilige Gemeinde abführt.
§ 6. Nichtantritt / Umbuchung / Stornierung
(1) Der Mieter wird das Recht eingeräumt, den geschlossenen Mietvertrag zu stornieren. Die Stornierung ist der
Agentur schriftlich mitzuteilen. Die Agentur bemüht sich in dem Fall, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Im
Falle eines Rücktritts werden folgende prozentuale Anteile der Mietsumme als Kostenpauschalen einbehalten:
- ab 89 bis 30 Tage vor Mietbeginn werden 15 % in Rechnung gestellt
- ab 29 bis 22 Tage vor Mietbeginn werden 50 % in Rechnung gestellt
- ab 21 bis 3 Tage vor Mietbeginn werden 80 % in Rechnung gestellt
- ab 2 Tage vor Mietbeginn oder Nichtantritt werden 100 % in Rechnung gestellt
(2) Für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Agentur.
(3) Bei einer Vertragsänderung oder Stornierungen fällt in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von 20,- EUR an. Zum Zeitpunkt
der Buchung empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
(4) Beachten Sie die eventuell abweichenden Stornobedingungen der jeweiligen Vertriebspartner bzw. Online-
Plattformen.
§ 7. Außerordentliches Kündigungsrecht
(a) Der Vermieter ist beim Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes zur außerordentlichen Kündigung
berechtigt.
Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn höhere Gewalt, oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende und
vorhersehbare Ereignisse wie Wasser-, Sturm-, oder Brandschäden die Erfüllung des Vertrages unmöglich
machen, oder aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften/behördlicher Anordnungen eine Nutzung / Vermietung
des Objekts zu Ferienzwecken untersagt wird. Sollte das Objekt aufgrund der vorgenannten Umstände nicht
verfügbar sein, erklärt sich der Mieter mit einem gleichwertigen Ersatzobjekt einverstanden. Sollte kein
Ersatzmietobjekt angeboten werden können, wird dem Mieter der bereits bezahlte Mietpreis ohne weitere Kosten
zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters sind in diesem Fall ausgeschlossen.
(b) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der
Erklärung beim Empfänger.
§ 8. Haftung des Vermieters / Mängelanzeige
(a) Der Mieter kann Schadensersatzansprüche insoweit geltend machen, als der Schaden auf vorsätzlichem oder
grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen oder
auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruht. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur auf
Schadensersatz, wenn er mit seiner Leistung in Verzug geraten ist, wenn seine Leistung unmöglich geworden ist,
oder wenn er eine wesentliche Pflicht verletzt hat. Die Haftung des Vermieters für alle übrigen Schäden ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Personenschäden. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für
Schäden, die durch bei Vertragsschluss schon vorhandene Sachmängel verursacht worden sind, ist
ausgeschlossen. § 536a Abs. 1 BGB findet keine Anwendung.
(b) Mängel, die bei Übergabe des Mietobjekts vorliegen und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem
Vermieter/Vermittler unverzüglich in geeigneter Form zu melden. Werden Mängel nicht unverzüglich angezeigt,
sind Gewährleistungsansprüche und Minderungsansprüche des Mieters ausgeschlossen.
§ 9. Zusatzausstattung
(a) Sollte der Mieter bei Ankunft feststellen, dass er etwas vergessen hat oder während seines Aufenthaltes
weitere Leistungen in Anspruch nehmen wollen, kann er dies gegen ein entsprechendes Entgelt bei der Agentur
hinzu buchen. Hierfür liegt bei der Agentur eine Liste mit Sonderleistungen aus.
(b) Für alle Zusatzausstattungen ist allein die Agentur verantwortlich.
(c) Zusatzausstattungen aus dem Wäschepaket dürfen nicht mit an den Strand genommen oder zum Putzen von
Fahrzeugen verwendet werden.
§ 10. Internetnutzung
(a) Wenn der Vermieter dem Mieter einen kostenlosen WLAN-Zugang zur Verfügung stellt, gelten die über die
Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN im Anhang, die der Mieter mit Erstnutzung akzeptiert.
(b) Bei Verbindungsproblemen bemüht sich die Agentur, diese zu beheben. Schadenersatzansprüche des Mieters
sind insoweit ausgeschlossen.
§ 11. Haftung der Agentur
(a) Ansprüche des Mieters gegen die Agentur und den Vermieter auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Ausgenommen hiervon sind Schäden, oder Schadensersatzansprüche die auf grobe Fahrlässigkeit oder
Pflichtverletzung durch die Agentur oder den Vermieter zurückzuführen sind.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von der Agentur und/oder des Vermieters auftreten, wird die
Agentur bei Kenntnis oder auf unverzügliche Mängelanzeige des Mieters bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der
Mieter ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden
gering zu halten.
(b) Bei Übergabe vorliegende Mängel und / oder während der Mietzeit entstehen, sind der Agentur / dem
Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden. Werden Mängel nicht unverzüglich angezeigt, sind
Gewährleistungsansprüche und Minderungsansprüche des Mieters ausgeschlossen.
§ 12. Schlussbestimmungen
(a) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages müssen in schriftlicher Textform erfolgen.
Sollten einzelne Regelungen des Mietvertrages einschließlich dieser Bedingungen oder Teile davon unwirksam
sein, bleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelungen sollen die
gesetzlichen Vorschriften treten. Der Vermieter ist weder bereit noch verpflichtet an Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(b) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Dahme
(c) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Oldenburg in Holstein. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des
§ 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Oldenburg in
Holstein.
§ 13. Datenschutz personenbezogener Daten
Für die Abwicklung der Verträge mit den Mietern erhebt, verarbeitet und nutzt die Agenturpersonenbezogene
Daten nur zweckbestimmt im Sinne des Vertragsverhältnisses. Soweit dies nach den gesetzlichen Bestimmungen
zulässig ist.
Mit seiner Buchung willigt der Gast ein, dass seine notwendigen, personenbezogenen Daten an die durch die
Agentur beauftragten Dienstleister weitergegeben wird..
ANHANG - Vereinbarung über die Nutzung eines W-LAN Zugangs
Der Vermieter wird im folgenden „Inhaber“ genannt. Der Mieter und auch alle im
Vertragsverhältnis stehende, mitreisende Personen werden im folgenden „Mitnutzer“ genannt
§ 1 Allgemeines
Der Inhaber stellt dem Mieter innerhalb seines Mietobjekts und im Rahmen der technischen und betrieblichen
Möglichkeiten einen kostenlosen Internetzugang über W-LAN (Wireless Local Area Network) zur Verfügung. Das
Nutzungsverhältnis kommt mit der Inanspruchnahme des W-LAN Dienstes des Inhabers durch den Mitnutzer
zustande.
§ 2 Technische Voraussetzungen
Zur Nutzung des W-LAN Dienstes erfordert es eines W-LAN fähigen Kommunikationsendgerätes (z.B. Notebook
oder PDA mit integrierter WLAN-Funktion oder einer zusätzlichen W-LAN PCMCIA-Karte oder eines W-LAN USB-
Stick). Zur Nutzung des W-LAN Dienstes muss der Mitnutzer die erforderliche Hard- und Softwareeinrichtungen
selbst bereitstellen.
§ 3 Leistungsumfang, Haftung
Der Inhaber stellt über sonstige vertragliche Verhältnisse zwischen den Parteien hinaus einen kostenlosen
Internetzugang über W-LAN zur Verfügung.
Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit wird auf Grund einer variierenden Auslastung des Dienstnetzes und
der jeweiligen Anschlussbedingungen nicht gewährleistet. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die ständige
Verfügbarkeit des Dienstes sowie fehlerfreie Datenübertragung. Für Störungen und andere Ausfälle des Dienstes
übernimmt der Inhaber die Verantwortung nur, sofern diese auf einem von ihm zu vertretenden Umstand beruhen
und mindestens grob fahrlässig verursacht sind. Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit
nicht eine Verletzung des Körpers, Lebens oder der Gesundheit verursacht worden ist.
Störungen, die dem Grund nach beim Betreiber, dessen Provider oder sonstigen Dritten liegen, auf höherer Gewalt
oder anderen vom Inhaber nicht zu vertretenden Umständen beruhen, unterliegen nicht der Verantwortlichkeit des
Inhabers. Insoweit wird jede Haftung des Inhabers ausgeschlossen. Der Inhaber wird aber im Rahmen der ihm zur
Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten für eine schnellst mögliche Wiederbereitstellung des Dienstes
sorgen. Für eventuelle Datenverluste in Folge technischer Störungen übernimmt der Inhaber keine Haftung.
Verursacht eine vom Mitnutzer verwendete Komponente eine betriebsgefährdende Störung, behält sich der
Inhaber das Recht vor, diesen auch ohne Rücksprache mit dem Mitnutzer von dem Dienst ausschließen.
Der Mitnutzer erhält für die Dauer der Inanspruchnahme des Dienstes eine temporäre IP-Adresse. Diese wird bei
jeder Einwahl automatisch neu vergeben, ein Anspruch auf eine feste IP-Adresse besteht somit nicht.
§ 4 Nutzungsentgelt
Ein Nutzungsentgelt entfällt.
§ 5 Datensicherheit
Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Nutzung eines öffentlich zugänglichen W-LAN Dienstes
besondere Risiken für die Datensicherheit birgt.
Der Datenverkehr zwischen dem Kommunikationsendgerät des Mitnutzers und der W-LAN Basisstation des
Inhabers erfolgt unverschlüsselt und kann möglicherweise von anderen Mitnutzern eingesehen werden. Eine
Sicherung des Datenverkehrs innerhalb der W-LAN Dienstes des Inhabers erfolgt nicht. Damit besteht
grundsätzlich die Gefahr, dass Schadsoftware bei der Nutzung des W-LAN auf das Kommunikationsendgerät des
Mitnutzers gelangt. Es obliegt dem Mitnutzer, für die eigene Sicherheit durch Nutzung von
Verschlüsselungssystemen und Installation einer Firewall oder sonstigen Sicherheits-Systeme zu sorgen. Der
Inhaber übernimmt ausdrücklich keine Haftung dafür, dass ein Dritter über das W-LAN übertragenen Daten des
Nutzers mitspeichert oder modifiziert. Der Inhaber haftet insbesondere auch nicht für Schäden, die infolge der
Nutzung einer ungesicherten Verbindung entstanden sind.
Auf die Speicherung von Daten bei dem Internet-Provider gemäß Telemediengesetz (TMG) wird hingewiesen.
§ 6 Gesetzliche Bestimmungen, Nutzungsbeschränkungen
Der Mitnutzer verpflichtet sich zu einer rechtmäßigen Nutzung des W-LAN Dienstes des Inhabers. Er versichert im
Rahmen der Nutzung keine strafrechtlich relevanten Inhalte abzurufen oder zu verbreiten, sowie nicht gegen
sonstige Rechte Dritter zu verstoßen.
Dem Mitnutzer wird untersagt, andere Mitnutzer oder Internet-Dienste zu schädigen oder zu beeinträchtigen;
Daten zum Zwecke des File-Sharing bereitzustellen, oder andere urheberrechtlich geschützten Güter
widerrechtlich zu vervielfältigen, verbreiten oder in einer anderen Art zugänglich zu machen;
Nachrichten mit werbenden Inhalten über Email, Internetforen o.Ä. unaufgefordert und in wettbewerbswidriger
Weise an Dritte zu versenden; oder sonstige sitten- und rechtswidrige Inhalte, insbesondere solche
verfassungsfeindlicher, pornografischer, krimineller, terroristischer oder sonst anstößiger Art über das W-LAN
abzurufen oder zu verbreiten.
Der Mitnutzer ist für die Inhalte, die er abruft, einstellt oder in einer anderen Weise verbreitet, selbst verantwortlich.
Der Inhaber behält sich vor, einen bestehenden Zugang zu sperren, sofern der Mitnutzer gegen die
Nutzungsbedingungen des Inhabers verstößt.
§ 7 Haftungsbeschränkung
Unabhängig von sonstigen Haftungsbeschränkungen in dieser Vereinbarung ist die Haftung des Inhabers für leicht
fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen. Dies
gilt nicht bei Verletzungen des Körpers, der Gesundheit und des Lebens, hierbei ist die Haftung in jedem Fall
unbeschränkt. Auch bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ist die Haftung weder beschränkt noch ausgeschlossen.
Diese Haftungsregelung gilt auch für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige
mittelbaren und unmittelbaren Folgeschäden wird ausgeschlossen.
§ 8 Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Der Inhaber behält sich vor, diese Nutzungsvereinbarung jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die
geänderten Bestimmungen werden den Nutzern zur Ansicht oder Kopie zur Verfügung gestellt.
Ist oder wird eine Bestimmung in diesen Nutzungsbedingungen unwirksam oder anfechtbar, bleiben die übrigen
Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche
setzen, die wirksam ist und dem am nächsten kommt, was die Parteien im Zeitpunkt des Vertragsschlusses
vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oldenburg in Holstein